Wer ist strenger bei der kartellrechtlichen Beurteilung von Wettbewerbsabreden – die Schweiz oder die EU? Zu dieser Frage durfte ich im Auftrag des schweizerischen Staatssekretariats für Wirtschaft SECO eine Studie verfassen. Die Beauftragung erfolgte im Zusammenhang mit der derzeit pendenten Teilrevision des schweizerischen Kartellgesetzes.
In der Studie wird ein umfassender Vergleich vorgenommen, nach welchen Kriterien in den beiden Rechtordnungen „harte“ von „weichen“ Abreden abgegrenzt werden, wie sich die Beweislast verteilt und nach welchen Grundsätzen Verwaltungssanktionen festgesetzt werden.
Die Studie kann über diesen Link heruntergeladen werden