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Staatliche Beihilfen im Schienengüterverkehr – der Fall DB Cargo und die Schweiz

Die Europäische Kommission will nicht mehr, dass die DB Cargo am Tropf der Deutschen Bahn (DB) hängt. Das hat sie in einem Beschluss vom 29. November 2024 klargestellt. Die Frage stellt sich, welche Schlussfolgerungen sich für den Schienengüterverkehr in der Schweiz ergeben.

Nach Auffassung der Kommission ist es mit EU-Beihilferecht unvereinbar, dass die DB seit 2012 die Verluste ihrer Tochtergesellschaft DB Cargo deckt. Das bedeutet, dass die DB und die DB Cargo ihren Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag, der eine fortlaufende Refinanzierung der DB Cargo vorsieht, nicht weiter führen können. Zudem muss die DB Cargo eine Umstrukturierung vornehmen, um ihre Kosten zu reduzieren und die langfristige Rentabilität sicherzustellen. Dies hat die Kommission in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Ein paralleles Verfahren betreffend die Güterverkehrsabteilung der französischen Staatsbahnen (SNCF Frêt) ist noch im Gange.

Aus Schweizer Sicht ist diese Entwicklung von Interesse, weil die Schweiz derzeit Verhandlungen über eine Vertiefung der Zusammenarbeit mit der EU führt. Die EU will im Rahmen dieser Verhandlungen u.a. erreichen, dass die Schweiz die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen in ausgewählten Sektoren übernimmt, so im Landverkehr, einschliesslich dem Schienengüterverkehr und dem kombinierten Verkehr.

Während diese Verhandlungen andauern, berät das Schweizer Parlament über eine Totalrevision des Gütertransportgesetzes. Diskutiert werden u.a. eine befristete Abgeltung des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV), eine zusätzliche Eindämmung von Quersubventionen und die Stärkung des Wettbewerbs.

Es wäre wichtig sicherzustellen, dass die zur Diskussion stehenden Massnahmen mit EU-Beihilferecht vereinbar sind.