Das Schweizer Parlament wird voraussichtlich Ende dieser Woche Massnahmen zur Unterstützung von strategisch bedeutenden Herstellern von Stahl und Aluminium beschliessen. Die Frage ist, ob das Parlament die Reaktion der EU, der USA oder von anderen Industriestaaten einkalkuliert hat.
Grundsätzlich kann jeder Staat Massnahmen gegen als schädliche empfundene Subventionen von anderen Staaten ergreifen, dies ganz legal und in Übereinstimmung mit Völkerrecht. Die Einzelheiten sind im Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmassnahmen (Agreement on Subsidies and Countervailing Measures, SCM Agreement) festgelegt. Dieses ist für alle Mitglieder des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (General Agreement on Trade and Tariffs, GATT) verbindlich, so u.a. für die Eidgenossenschaft. Ausgehend von diesem Übereinkommen haben sich die EU, die USA und weitere wichtige Industriestaaten Anti-Subventions-Vorschriften gegeben, die die Einführung von Schutzmassnahmen, in der Regel von Schutzzöllen, erlauben. Gerade im Stahlbereich gibt es etliche Beispiele von Anwendungsfällen. Die Staaten, die Subventionen gewähren, und die Subventionsempfänger müssen regelmässig die bittere Erfahrung machen, dass sie am kürzeren Hebel sitzen.
In der jüngeren Vergangenheit hat die EU in diesem Bereich aufgerüstet. Sie hat am 14. Dezember 2022 die Verordnung gegen drittstaatliche Subventionen (Foreign Subsidies Regulation, FSR) angenommen. Mit dieser Verordnung verfügt die EU über ein zusätzliches Instrument, das sie gegen Subventionen und andere staatliche Unterstützungsmassnahmen von Nicht-EU-Staaten richten kann. Ins Visier genommen werden sämtliche staatlichen Unterstützungsmassnahmen, die geeignet sind, den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt zu verzerren. Die genannte Verordnung kann sich auch gegen Unterstützungsmassnahmen richten, die vom Bund, den Kantonen oder von Gemeinden gewährt werden, wenn sich diese nachteilig in der EU auswirken. Dass die Schweiz mit der EU ein Freihandelsabkommen und zahlreiche weitere bilaterale Abkommen geschlossen hat und in Zukunft zusätzliche Abkommen schliessen möchte, ändert daran nichts.
Es ist zu hoffen, dass diese Zusammenhänge berücksichtigt werden. Es wäre schade, wenn schweizerische Aluminium- und Stahlhersteller wegen einer an sich gut gemeinten Geste in Konflikt mit dem Anti-Subventions-Recht geraten sollten.