{"id":969,"date":"2022-09-07T11:11:17","date_gmt":"2022-09-07T09:11:17","guid":{"rendered":"https:\/\/shirsbrunner.com\/unkategorisiert\/die-eu-gibt-sich-neue-regeln-gegen-wettbewerbsverzerrende-subventionen-von-drittstaaten-wer-sollte-sich-jetzt-sorgen-machen\/"},"modified":"2022-09-09T11:04:44","modified_gmt":"2022-09-09T09:04:44","slug":"die-eu-gibt-sich-neue-regeln-gegen-wettbewerbsverzerrende-subventionen-von-drittstaaten-wer-sollte-sich-jetzt-sorgen-machen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/shirsbrunner.com\/de\/news-and-insight-de\/die-eu-gibt-sich-neue-regeln-gegen-wettbewerbsverzerrende-subventionen-von-drittstaaten-wer-sollte-sich-jetzt-sorgen-machen\/","title":{"rendered":"Die EU gibt sich neue Regeln gegen wettbewerbsverzerrende Subventionen von Drittstaaten \u2013 wer sollte sich jetzt Sorgen machen?"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"969\" class=\"elementor elementor-969 elementor-884\" data-elementor-post-type=\"post\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-78e23dff elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"78e23dff\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-44a885b2\" data-id=\"44a885b2\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3e4528a7 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"3e4528a7\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-7ff4d4f elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"7ff4d4f\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-a594313\" data-id=\"a594313\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5e0c91f elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"5e0c91f\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p style=\"font-weight: 400;\">Die EU will bekanntlich ihr Abwehrdispositiv gegen unerw\u00fcnschte Subventionen und andere staatliche Beihilfen von Nicht-EU-Staaten ausbauen. Das Europaparlament und der Rat der EU haben sich im Grundsatz auf eine Verordnung geeignet, die sich gegen drittstaatliche, den EU-Binnenmarkt verzerrende Subventionen richtet. Der Verordnungstext, von dem derzeit eine noch zu bereinigende <a href=\"\" target=\"\" rel=\"\">Kompromissfassung<\/a> vorliegt, wird voraussichtlich in naher Zukunft formell verabschiedet werden.  <\/p>\n<p>Die Verordnung gibt der Europ\u00e4ischen Kommission neue Befugnisse zur Durchf\u00fchrung einer Untersuchung, wenn ein Unternehmen, das an einem Unternehmenskauf oder einem anderen Unternehmenszusammenschluss beteiligt ist, durch drittstaatliche Subventionen bevorteilt wird und sich dies nachteilig auf den EU-Binnenmarkt auswirken k\u00f6nnte. Die Kommission kann ferner t\u00e4tig werden, wenn der Bieterwettbewerb in einer \u00f6ffentlichen Ausschreibung durch eine drittstaatliche Subvention verf\u00e4lscht wird. Sie kann dar\u00fcber hinaus in allen anderen Fallgestaltungen eingreifen, in denen aufgrund einer drittstaatlichen Subvention der Binnenmarkt ma\u00dfgeblich verzerrt wird.  <\/p>\n<p>Der Begriff der Subvention wird weit verstanden. Er umfasst nebst Zuwendungen eine gro\u00dfe Bandbreite von beg\u00fcnstigenden Ma\u00dfnahmen einschlie\u00dflich Darlehen, B\u00fcrgschaften, steuerlichen Anreizen, Schulderlassen, Steuerverg\u00fcnstigungen, der Gew\u00e4hrung von Vorteilen zu nicht-marktgerechten Bedingungen und weiteren beg\u00fcnstigenden Ma\u00dfnahmen. <\/p>\n<p>Die Kommission kann entweder aufgrund einer Anmeldung oder von Amts wegen t\u00e4tig werden. Die Verordnung sieht diesbez\u00fcglich eine Reihe Kriterien vor, die die anmeldepflichtigen von den nicht anmeldepflichtigen Vorhaben abgrenzen sollen und die zu diesem Zweck auf bekannte Regelungsmuster aus der EU-Fusionskontrolle, dem Beihilfenrecht und dem Au\u00dfenhandelsrecht zur\u00fcckgreifen. <\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3c18c28 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"3c18c28\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2>Anmeldepflicht im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschl\u00fcssen<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Ein Unternehmenszusammenschluss &#8211; sei es entweder in Gestalt einer Fusion, dem Erwerb der Kontrolle an einem Unternehmen oder der Gr\u00fcndung eines vollfunktionsf\u00e4higen Gemeinschaftsunternehmens (Joint Venture) &#8211; muss angemeldet werden, wenn bestimmte Schwellenwerte hinsichtlich der betroffenen Ums\u00e4tze und der H\u00f6he der Subvention erreicht werden.<\/p>\n<ul>\n<li>Erforderlich ist erstens, dass zumindest eines der beteiligten Unternehmen in der EU niedergelassen ist und dort einen Umsatz von \u20ac 500 Mio. oder mehr erzielt. Liegt ein Unternehmenskauf vor, muss das Zielunternehmen in der EU niedergelassen sein und dort die Umsatzschwelle von \u20ac 500 Mio. erreichen. Geht es schlie\u00dflich um die Gr\u00fcndung eines Joint Venture, muss dieses in der EU niedergelassen sein und dort die erw\u00e4hnte Umsatzschwelle erreichen.  <\/li>\n<li>Zweitens m\u00fcssen die Subventionen, die alle beteiligten Unternehmen in den letzten drei Gesch\u00e4ftsjahren von Nicht-EU-Staaten erhalten haben, einen Gesamtbetrag von \u00fcber \u20ac 50 Mio. ausmachen.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Unternehmenszusammenschl\u00fcsse, die diese Kriterien erf\u00fcllen, m\u00fcssen vor ihrem Vollzug bei der Europ\u00e4ischen Kommission angemeldet werden. Die Kommission muss grunds\u00e4tzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang der vollst\u00e4ndigen Anmeldung entscheiden, ob Anlass f\u00fcr eine vertiefte Pr\u00fcfung besteht. Wird eine vertiefte Pr\u00fcfung er\u00f6ffnet, sollte diese grunds\u00e4tzlich innerhalb von weiteren 90 Arbeitstagen abgeschlossen werden.  <\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wenn die Kommission zum Ergebnis kommt, dass die betroffene Transaktion nachteilige, nicht zu rechtfertigende, Auswirkungen auf den Binnenmarkt hat, kann sie diese entweder untersagen oder sie kann eine Genehmigung von der Einhaltung von Auflagen und Bedingungen abh\u00e4ngig machen.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3b36119 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"3b36119\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2 style=\"font-weight: 400;\">Anmeldepflicht im Zusammenhang mit \u00f6ffentlichen Ausschreibungen (Vergabeverfahren)<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Subventionen, die von Nicht-EU-Staaten an Bieter in \u00f6ffentlichen Ausschreibungen in der EU gew\u00e4hrt werden, m\u00fcssen angemeldet werden, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>erstens der gesch\u00e4tzte Auftragswert einen Betrag von \u20ac 250 Mio. oder mehr ausmacht und<\/li>\n<li>zweitens der Bieter gemeinsam mit den mit ihm verbundenen Unternehmen und gegebenenfalls den wesentlichen Subunternehmern und Zulieferern, die am Angebot beteiligt sind, in den letzten drei Gesch\u00e4ftsjahren vom selben Nicht-EU-Staat Subventionen in H\u00f6he von insgesamt \u20ac 4 Mio. oder mehr erhalten hat.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"font-weight: 400;\">(Wenn der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt wird, kommen abweichende Regeln zur Anwendung.)<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Subventionen, die diese Kriterien erf\u00fcllen, m\u00fcssen vom Bieter der Stelle gemeldet werden, die die \u00f6ffentliche Ausschreibung durchf\u00fchrt. Wenn der Bieter der Auffassung ist, dass die genannten Kriterien nicht erf\u00fcllt sind, muss er dennoch die durch Nicht-EU-Staaten gew\u00e4hrte Subventionen auflisten und gegen\u00fcber der ausschreibenden Stelle deklarieren. <\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die ausschreibende Stelle \u00fcbermittelt die Anmeldung oder die Deklaration an die Europ\u00e4ische Kommission. Die Kommission muss grunds\u00e4tzlich innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eingang der kompletten Anmeldung entscheiden, ob eine Subvention vorliegt, die Anlass zu Bedenken gibt. Ist dies der Fall, kann sie eine vertiefte Untersuchung durchf\u00fchren, die grunds\u00e4tzlich sp\u00e4testens 110 Arbeitstage nach Eingang der Anmeldung abgeschlossen werden sollte.  <\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Wenn die Kommission zum Ergebnis kommt, dass die fragliche Subvention nachteilige, nicht zu rechtfertigende, Auswirkungen auf den Binnenmarkt hat, kann sie entweder die Vergabe des Auftrags an den betroffenen Bieter untersagen oder sie kann eine Vergabe von der Einhaltung von Auflagen und Bedingungen abh\u00e4ngig machen.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b028342 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"b028342\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2 style=\"font-weight: 400;\">Einzelfallweise angeordnete Anmeldepflicht<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Selbst wenn kein anmeldepflichtiger Unternehmenszusammenschluss oder eine anmeldepflichtige Subvention in Zusammenhang mit einer \u00f6ffentlichen Ausschreibung vorliegt, kann die Kommission eine Anmeldung verlangen, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass in den letzten drei Jahren relevante Subventionen durch Nicht-EU-Staaten gew\u00e4hrt wurden, und die zu erwartenden nachteiligen Auswirkungen des Zusammenschlusses bzw. der Auftragsvergabe auf den Binnenmarkt eine Anmeldepflicht rechtfertigen. Die Kommission kann eine Anmeldung verlangen, solange der Zusammenschluss noch nicht vollzogen worden ist bzw. noch kein Zuschlag f\u00fcr den Auftrag erfolgt ist. <\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1f5439d elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"1f5439d\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2 style=\"font-weight: 400;\">\u00dcberpr\u00fcfung von nicht anmeldepflichtigen Vorhaben<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Au\u00dferhalb der Fallgruppen, f\u00fcr die eine Anmeldepflicht gilt, kann die Kommission von Amts wegen t\u00e4tig werden. Dies betrifft alle \u00fcbrigen F\u00e4lle, in denen ein Nicht-EU Staat einem in der EU t\u00e4tigen Unternehmen eine selektive Subvention im Sinn der Verordnung gew\u00e4hrt und dadurch der Binnenmarkt verzerrt wird. So kann die Kommission z.B. t\u00e4tig werden, wenn ein Nicht-EU-Staat einem Unternehmen eine hinsichtlich des Betrags oder der Dauer unbegrenzte Garantie gew\u00e4hrt und das betreffende Unternehmen beim T\u00e4tigwerden in der EU gegen\u00fcber seinen Wettbewerbern bevorteilt wird. Sie kann jedoch auch bereits vollzogene Unternehmenszusammenschl\u00fcsse oder vergebene \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge nachtr\u00e4glich aufgreifen, wenn sie der Meinung ist, dass der EU-Binnenmarkt in wesentlicher Weise verzerrt worden ist.   <\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Verordnung sieht vor, dass die Kommission zun\u00e4chst eine Vorabkl\u00e4rung durchf\u00fchrt, wenn sie der Auffassung ist, dass eine im Sinn der Verordnung kritische Subvention vorliegen k\u00f6nnte. Kommt sie zum Schluss, dass ausreichende Anhaltspunkte f\u00fcr das Vorliegen einer m\u00f6glicherweise den Binnenmarkt verzerrenden Subvention bestehen, kann sie sodann eine vertiefte Untersuchung er\u00f6ffnen. Best\u00e4tigt diese Untersuchung die Bedenken der Kommission, kann diese durch Beschluss Abhilfema\u00dfnahmen anordnen. Bieten die Unternehmen Zusagen an, um die von der Kommission ge\u00e4u\u00dferten Bedenken auszur\u00e4umen, k\u00f6nnen diese Zusagen durch Beschluss verbindlich erkl\u00e4rt werden. Die Kommission sollte die vertiefte Untersuchung m\u00f6glichst nach 18 Monaten abschlie\u00dfen.    <\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a9211f2 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"a9211f2\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2 style=\"font-weight: 400;\">Bagatellf\u00e4lle<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Eine Subvention muss in der Regel einen Betrag von \u00fcber \u20ac 4 Mio., gerechnet \u00fcber einen Zeitraum von drei Jahren, ausmachen, damit sie als bedenklich im Sinn der Verordnung gelten kann. Im \u00dcbrigen gilt die aus dem EU-Beihilferecht bekannte allgemeine Bagatellschwelle. Eine durch einen Nicht-EU-Staat gew\u00e4hrte Subvention ist folglich \u201ede minimis\u201c, wenn sie \u00fcber einen Zeitraum von drei Gesch\u00e4ftsjahren zusammen mit etwaigen anderen, im selben Zeitraum gew\u00e4hrten Subventionen, einen Gesamtbetrag von nicht mehr als \u20ac 200.000 ausmacht.  <\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-8f40156 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"8f40156\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2 style=\"font-weight: 400;\">R\u00fcckwirkung<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Verordnung gegen drittstaatliche, den EU-Binnenmarkt verzerrende Subventionen muss, wie erw\u00e4hnt, noch formell vom Europaparlament und dem Rat verabschiedet werden. Sie wird daraufhin im Amtsblatt der EU ver\u00f6ffentlicht werden und wird nach weiteren 20 Tagen in Kraft treten. Sie wird voraussichtlich sechs Monate nach Inkrafttreten anwendbar werden, wobei die Anmeldepflichten erst neun Monate nach Inkrafttreten greifen werden.  <\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die Verordnung entfaltet teilweise r\u00fcckwirkende Wirkung von drei bis f\u00fcnf Jahren auf bereits gew\u00e4hrte Subventionen, wobei zwischen mehreren ausgekl\u00fcgelten Szenarien unterschieden wird, die hier nicht im Einzelnen wiedergegeben werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-23069ec elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"23069ec\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2 style=\"font-weight: 400;\">Kein Artenschutz f\u00fcr die USA, die Schweiz oder andere &#8222;Best Friends&#8220;<\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">W\u00e4hrend der Beratungen \u00fcber den Verordnungsentwurf wurde ausf\u00fchrlich dar\u00fcber spekuliert, gegen wen sich die Verordnung richten wird. Politisch steht au\u00dfer Zweifel, dass sich die Verordnung zuallererst gegen China und die Expansionsbestrebungen von staatlich kontrollierten oder beeinflussten Unternehmen aus China richten soll. Doch bedeutet dies nicht, dass f\u00fcr alle anderen Nicht-EU-Staaten Entwarnung gegeben werden kann. Die Verordnung betrifft grunds\u00e4tzlich jede drittstaatliche Subvention, die geeignet ist, den EU-Binnenmarkt zu verzerren, unabh\u00e4ngig davon, durch welchen Drittstaat sie gew\u00e4hrt wird. Selbst wenn sich die Kommission auf China und m\u00f6glicherweise andere L\u00e4nder mit einer starken Verflechtung zwischen Staat und Wirtschaft fokussieren m\u00f6chte, wird sie nur eingeschr\u00e4nkt Priorit\u00e4ten setzen k\u00f6nnen. Sie wird ihr Hauptaugenmerk darauf richten m\u00fcssen, all die Unternehmenszusammenschl\u00fcsse und \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge abzuarbeiten, die bei ihr angemeldet werden. Diese k\u00f6nnen ganz unterschiedliche Wirtschaftssektoren und Nicht-EU-Staaten betreffen. Es gibt auch keinen Artenschutz f\u00fcr bestimmte L\u00e4nder. Gerade L\u00e4nder, die mit der EU politisch und wirtschaftlich eng zusammenarbeiten, wie etwa die USA und die Schweiz, k\u00f6nnten in dieser Hinsicht unsch\u00f6ne \u00dcberraschungen erleben.        <\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die EU will bekanntlich ihr Abwehrdispositiv gegen unerw\u00fcnschte Subventionen und andere staatliche Beihilfen von Nicht-EU-Staaten ausbauen. Das Europaparlament und der Rat der EU haben sich im Grundsatz auf eine Verordnung geeignet, die sich gegen drittstaatliche, den EU-Binnenmarkt verzerrende Subventionen richtet. 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