Public Relations als Compliance-Risiko?

Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass sie gegen mehrere Hersteller von Bauchemikalien sowie gegen Wirtschaftsverbände in Deutschland, Frankreich und Spanien ein Kartellverfahren eingeleitet hat. Den betroffenen Unternehmen und Verbänden wurde eine Mitteilung der Beschwerdepunkte zugestellt. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte ist mit einer Anklageschrift im Strafverfahren vergleichbar. Sie dient dazu, die betroffenen Unternehmen und Verbände über die von der Kommission erhobenen Vorwürfe zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Der Wortlaut der Pressemitteilung, mit der die Kommission über das Verfahren informiert, macht hellhörig. Die Kommission äussert den Verdacht, dass steigende Preise für Vorprodukte infolge der COVID-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine die Hersteller zu wettbewerbswidrigem Verhalten veranlasst hätten. Die Hersteller hätten künftige Preiserhöhungen bei „Additives“ und „Admixtures“ koordinieren wollen. Die Absprachen hätten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung von Pressemitteilungen innerhalb nationaler Wirtschaftsverbände stattgefunden. Nach Ansicht der Kommission dienten die Pressemitteilungen dazu, Preiserhöhungen gegenüber dem Markt zu rechtfertigen. Ob sich dieser Verdacht im weiteren Verfahren bestätigen wird und er in rechtlich belastbarer Weise begründet werden kann, bleibt abzuwarten.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens verdient der Fall Aufmerksamkeit. Er verdeutlicht, dass auch Tätigkeiten, die im Verbandsalltag zunächst unproblematisch erscheinen mögen – wie hier die gemeinsame Erarbeitung von Pressemitteilungen –, unter bestimmten Umständen kartellrechtlich problematisch sein können.

Für Wirtschaftsverbände unterstreicht der Fall die Bedeutung einer wirksamen Kartellrechts-Compliance. Compliance sollte sämtliche Bereiche der Verbandstätigkeit erfassen und auch Kommunikationsprozesse einschliessen. Werden öffentliche Erklärungen gemeinsam vorbereitet oder abgestimmt, empfiehlt es sich, sowohl ihren Inhalt als auch den Abstimmungsprozess sorgfältig zu prüfen. Eine klare Compliance-Governance kann dazu beitragen, unnötige Risiken zu vermeiden.